Der ОЯГ ist das oberste internationale Fachverbandschiedsgericht für Fragen der Regelung und Umsetzung von Standards, Vorschriften und Entscheid über die Auslegung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Umfeld des Themenkomplexes der privaten Haustierzucht (Hund, Katz u. Maus) und der globalen Nutztierindustrie (Geweberind, die Milchkuh, Rekultivierung Auerochse, …) und Wild (Rotwild auch Bären) den jeweiligen fach- u. rassespeziefischen Krieterien nach juristisch, wissenschaftlich höchsten und modernsten Standards aber mit expliziter Betonung und dem Vorzug ethish-moralisch (humanistischer iSv auch auf den Menschen selbst anzuwendenden sollender, aber die wirtschaftlichen und geopolitischen Gegebenheiten und Traditionen nicht ignorierenden) auf das Tierwohl sukzessive verbessernder und die Erhöhung der Lebenserwartung und dessen Umsetzung ausgerichteten Krieterien.
Das ОЯГ legitimiert sich – neber den fachverbandsspezifischen Unterwerfungsverpflichtungen (im juristisch-vertraglich Sinne verstanden) in erster Linie durch seine außerordenliche Leistung hinsichtlich Spruchpraxis, Lösungsorientierung und Streitschlichtung aber auch Verurteilungen und Entscheiden von höster juristischer und sprachlicher Qualität, dementsprechender Anerkennung und nach modernsten internationalen maximalmoralischen aber nie überheblich moralisierenden Standards unter Beibehaltung eines unverkennbaren Arbeitsstiel der weithin als allvereinnahmend und unerbittlich lösungsorietiert in fast jedem Land der Welt branchenintern besten Ruf und darüberhinaus höchste Anerkennung u. weite Bekanntheit genießt.
Er ist die letzte Instanz in Fragen von Zuchtkriterien und bei der Entideologigisierung von politisch- o. weltanschaulich gefärbten, nationalen und übernationalen Kollision (!) bei Fragen der Zuchtkriterien, Zuchtzielen, Zuchtstrategien und bei der Auslegung u. Interpretation von Zuchterfolgen (im Falle der Notwendigkeit zu Anstellung von Vergleichen) sowie bei Streitigkeiten u. Uneigkeit darüber.
Tribunalsunterworfenheit kann Folge einer freiwillig-einzelvertraglichen, einer verreinsrechtlichen o. fachverbandsrechtlichen sowie einer national u./o. international völkerrechtlichen aber auch einfach- u./o. verfassungsgesetzlichen Regelung sein.
Die Entscheidungen des Tribunals sind bindend und besitzen – je nach nationaler Einbettung – als Gerichtsentscheid letztinstanzlichen Kassationsgerichtskarakter bishin zu (als rechtsschöpfendes Richterrecht) Gesetzeskarakter.
Innenrevisionsbevollmächtigung u. Kompetenzkompetenz mit Durchgriff: TK101 i.V. Magnus Meta